48 Stunden, 100 €, kein Notar: So funktioniert EU Inc
Ein radikal vereinfachter Registrierungsprozess
Einer der auffälligsten Aspekte des EU-Inc-Vorschlags ist, wie drastisch er den Prozess der Unternehmensgründung vereinfacht. Während die traditionelle Firmengründung in Europa — und besonders in Deutschland — oft Wochen an Papierkram, mehrere professionelle Vermittler und Tausende Euro an Gebühren erfordert, verspricht EU Inc, all das zu beseitigen.
Schritt für Schritt: So registriert man eine EU Inc
Schritt 1: Digitaler Antrag
Alles beginnt online. Der Gründer greift auf eine zentrale digitale EU-Plattform zu — kein Gang zum Amt nötig. Das Antragsformular ist in allen Mitgliedstaaten standardisiert.
Schritt 2: Identitätsverifizierung
Die Identität des Antragstellers wird über das eIDAS-Framework verifiziert — das bestehende elektronische Identifizierungssystem der EU. Mit dem deutschen Personalausweis mit eID-Funktion dauert dieser Schritt nur Minuten.
Schritt 3: Standardsatzung
Statt einen Anwalt mit der Ausarbeitung einer individuellen Satzung zu beauftragen, stellt EU Inc vorab genehmigte Mustersatzungen bereit. Diese decken die gängigsten Governance-Strukturen ab und können ohne Änderung übernommen werden.
Schritt 4: Mindestkapital
Das Mindesteinlagekapital beträgt nur 1 Euro. Das ist ein dramatischer Unterschied zur deutschen GmbH mit ihren 25.000 Euro Stammkapital. Selbst die UG (haftungsbeschränkt) erfordert mehr administrative Aufwand. Diese niedrige Schwelle beseitigt eine der größten Hürden für Bootstrapping-Gründer.
Schritt 5: Registrierungsbestätigung
Innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung eines vollständigen Antrags wird das Unternehmen registriert und erhält seine EU-weite Rechtsidentität. Die Gesamtkosten sind auf etwa 100 Euro an Verwaltungsgebühren begrenzt.
Was man nach der Registrierung erhält
- Eine einzige Rechtsidentität, die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird
- Keine Notwendigkeit lokaler Tochtergesellschaften — grenzüberschreitender Betrieb mit der einzelnen EU Inc
- Standardisierte Berichtspflichten, die sich nicht von Land zu Land ändern
- Zugang zum EU-ESOP-Framework für Mitarbeiteraktienoptionen
- Digital-First-Governance — Vorstandssitzungen und Gesellschafterbeschlüsse können online durchgeführt werden
Was ist mit dem Firmensitz?
Eine EU Inc muss ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, kann diesen aber frei zwischen Mitgliedstaaten verlegen — ohne Auflösung und Neugründung.
Kein Notar — wirklich?
Ja. Der Vorschlag eliminiert ausdrücklich die Notarpflicht bei der Unternehmensgründung. In Deutschland, wo der Notartermin bei der GmbH-Gründung Pflicht ist, ist dies ein besonders einschneidender Wandel. Die Kommission argumentiert, dass digitale Verifizierung gleichwertige Schutzmaßnahmen zu einem Bruchteil der Kosten und Zeit bietet.
Allein die Abschaffung der Notarpflicht könnte europäischen Unternehmern schätzungsweise 2-5 Milliarden Euro jährlich an Gründungskosten einsparen.
Was nicht abgedeckt ist
Wichtig: EU Inc regelt nur das Gesellschaftsrecht. Steuerliche Pflichten, Arbeitsrecht und branchenspezifische Vorschriften folgen weiterhin den Regeln des Mitgliedstaats, in dem man tätig ist.
Quelle: Trending Topics EU
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